groninger Beschaffungsrichtlinie

Unsere Werte und Ziele

Als lokal verwurzeltes Familienunternehmen und global agierender Hidden Champion sind wir uns der Verantwortung, die wir gegenüber unserer Gesellschaft und unseren Mitmenschen haben, mehr als bewusst. Wir verstehen uns als Partner unserer Beschäftigten, Kunden und Lieferanten. Fairness, Respekt, Vertrauen und Nähe – das sind unsere Werte im zwischenmenschlichen Miteinander.

Ebenso ist es unser gemeinsamer Anspruch, verantwortungsvoll mit Materialien und Ressourcen umzugehen. Wir streben nicht nach kurzfristigen Erfolgen, sondern wollen eine langfristig angelegte Vision verwirklichen. Nachhaltigkeit, Umsicht und Pflichtbewusstsein prägen daher unser Denken und Handeln – regional, national und international.

Die Einhaltung aller für uns geltenden Gesetze, Normen und Regeln sind für uns daher selbstverständlich. Die gleichen Anforderungen haben wir an unsere Geschäftspartner, mit denen wir zusammenarbeiten. Ressourcen sollen stets sparsam und verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Diese Vorgehensweise spiegelt sich auch in unseren Anlagenkonzepten, sowie in der gesamten Wertschöpfungskette im Unternehmen wider.

Fairness im Wettbewerb ist für uns selbstverständlich und fordert den stets respektvollen Umgang mit unseren Geschäftspartnern.

groninger Beschaffungsrichtlinie

Unsere Beschaffungsrichtlinie beschreibt unsere Erwartungshaltung an unsere Geschäftspartner entlang der Lieferkette. Es liegt in der Verantwortung der Geschäftspartner, geeignete Prozesse einzuführen, welche die Einhaltung dieser Regelungen sicherstellen, wie auch innerhalb der eigenen Lieferkette zu fördern.

Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Unsere Geschäftspartner unterstützen und achten die international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte gemäß der allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen (UN) und des Kernübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und richten ihr Handeln danach aus. Sie erwarten gleichermaßen die Einhaltung dieser Prinzipien durch ihre Geschäftspartner.

Zwangsarbeit

Unsere Geschäftspartner treten für die Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit ein und verpflichten sich keine Zwangsarbeit einzusetzen oder anderweitig von Zwangsarbeit zu profitieren.

Kinderarbeit

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, dass gemäß ILO-Übereinkunft festgelegte Mindestalter einzuhalten und jegliche Form von Kinderarbeit in ihrem Unternehmen zu verbieten und zu unterlassen, darüber hinaus treten sie für die Beseitigung von Kinderarbeit entschieden ein.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Prozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen und internen Vorgaben zur Arbeitssicherheit, sowie Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz entsprechen.

Faire Arbeitsbedingungen

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich die Arbeitszeit und die Vergütung ihrer Mitarbeiter entsprechend den geltenden nationalen Gesetzen und Vorschriften zu gestalten.

Diskriminierung

Unsere Geschäftspartner dulden keinerlei physische, psychische oder verbale Diskriminierung oder Belästigung im Arbeitsumfeld. Kein Beschäftigter darf bei Anstellung und Ausführung der Erwerbstätigkeit wegen seines Geschlechts, seines Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.  

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die geltenden Umweltgesetze und -regelungen einzuhalten. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind möglichst gering zu halten. Das Bewusstsein, dass wir unsere Umwelt schonen müssen, sollen sie bei den Beschäftigten und Geschäftspartnern gestärkt werden. Durch den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen leisten wir einen nicht unerheblichen Beitrag zum Umweltschutz. Dabei betrachten wir die Schlüsselbereiche Materialeffizienz, Abfall, Wasser, biologische Vielfalt, Emissionen und Energieeffizienz.

Materialkonformität und Konfliktmineralien

Die geltenden rechtlichen Anforderungen in Bezug auf "Konfliktmineralien" gemäß dem Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act und der VERORDNUNG (EU) 2017/ 821 sind einzuhalten. Es werden überprüfbare Anstrengungen unternommen, um die Verwendung von Rohstoffen zu vermeiden, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren und damit Menschenrechtsverletzungen fördern.

Als Geschäftspartner sind Sie verpflichtet uns nur solche Produkte zu liefern, die die Anforderungen der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH-VO“) erfüllen. Sollte ein Erzeugnis an uns geliefert werden, das als Produktionsmittel ein Erzeugnis verwendet, das Stoffe in Konzentrationen von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr enthält, die auf der Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1, 10) der REACH-VO aufgeführt sind, müssen an uns die erforderlichen Informationen weitergegeben werden (Artikel 33 der REACH-VO). Sie sind dazu verpflichtet nur solche Produkte zu liefern, die die Anforderungen der EU-Richtlinie 2011/65/EU erfüllen. Hersteller von Elektro- oder Elektronikgeräten müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Bauteile-Zulieferer ihrerseits die Stoffverwendungsverbote kennen und einhalten.

Produktsicherheit

Die von unseren Geschäftspartnern gelieferten Produkte entsprechen den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorgaben. Sind produktspezifische Eigenheiten gegeben die mitteilungspflichtig sind, werden uns diese aktiv mitgeteilt.

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, jegliche Form von Korruption, Bestechung oder anderweitiger Vorteilsgewährung zu unterlassen. Es ist sicherzustellen, dass die Konventionen der UN und der OECD zur Bekämpfung der Korruption und die einschlägigen Anti-Korruptionsgesetze eingehalten werden.

Einladungen und Geschenke

Geschenke, Geschäftsessen und Veranstaltungen zu Informations-, Repräsentations- oder Unterhaltungszwecken dürfen nie dazu dienen, unlautere geschäftliche Vorteile zu erlangen und in einem Umfang oder einer Art und Weise erfolgen, die geeignet ist, die berufliche Unabhängigkeit und Urteilskraft der Beteiligten infrage zu stellen.

Persönliche Interessenskonflikte

Interessenskonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten sind bereits im Ansatz zu vermeiden. Persönliche Interessen dürfen das geschäftliche Urteilsvermögen oder die Entscheidungsfindung nicht beeinflussen.

Prävention von Geldwäsche

Unsere Geschäftspartner stellen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der Aufsichtsbehörden zur Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung des internationalen Terrorismus sicher.

Schutz des Wettbewerbs

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich zu einem fairen Wettbewerb und zur Einhaltung des einschlägigen Wettbewerbsrechts sowie der damit verbundenen Vorschriften.

Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen

Unsere Geschäftspartner beachten die Einhaltung der Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen. Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen müssen vor dem Einblick Dritter und gegen die unberechtigte Weitergabe an Dritte bzw. an nicht berechtigte Beschäftigte in geeigneter Weise geschützt werden. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich sind. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein. Ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung, sowie gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind einzuhalten.

Bei der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff auf Daten und Informationen ist ein angemessener Standard einzuhalten, der dem Stand der Technik entspricht.

Außenhandels-, Export- und Zollbestimmungen

Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die außenwirtschaftlichen Vorgaben, sowie Exportkontroll- und Zollvorschriften einzuhalten. Durch angemessene Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass durch Transaktionen mit Dritten nicht gegen geltende Wirtschaftsembargos oder Vorschriften der Handels-, Import- und Exportkontrolle oder zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verstoßen wird.

Erwartungshaltung

Die vorstehend genannten Ziele können wir nur erreichen, wenn alle Beteiligten gemeinsam hieran mitwirken. Daher formuliert diese Beschaffungsrichtlinie für alle Geschäftspartner verbindliche Anforderungen.

Wir wollen Vertrauen schaffen durch redliche und regeltreue Führung der Geschäfte, daher sind alle unsere Geschäftspartner angehalten, sich in ihrem Arbeitsumfeld redlich, fair und gesetzestreu zu verhalten. Unsere Geschäftspartner tragen die Verantwortung für das eigene Verhalten und für das Verhalten ihrer Beschäftigten, ebenso wie für die ordnungsgemäße Einhaltung aller dort zur Vermeidung von Reputations- und Rechtsrisiken vorgesehenen Verfahren.

Groninger bedankt sich für Ihren engagierten Einsatz für eine nachhaltige Zusammenarbeit und die Unterstützung bei der Erreichung unserer Ziele.

Meldung von Fehlverhalten

Liegen einem Geschäftspartner Informationen über potenzielles Fehlverhalten gegen die groninger Beschaffungsrichtlinie vor, sind entsprechende Maßnahmen durch den Lieferanten einzuleiten, um Abhilfe zu schaffen. 

Geschäftspartner sind verpflichtet, das groninger CSR-Team über potenzielles Fehlverhalten zu informieren, damit solche Vorfälle untersucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Folgender Kontakt steht für eine Meldung zur Verfügung: csr[at]groninger.de

28. März 2023

gez.Jens Groninger (CEO) und Volker Groninger (CEO)